1-jährige Berufsfachschule (B2) Qualifikationsvermerk Gesundheit/ Erziehung & Soziales Profilbildung Gesundheitswesen
Perspektiven
Durch den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Gesundheitswesen entsteht Klarheit über den Berufswunsch und eine realistische Einschätzung der persönlichen Voraussetzungen für einen Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen.
Im Bildungsgang werden grundlegende Kompetenzen vermittelt, die die Chancen auf einen Ausbildungsplatz z. B. in den folgenden Ausbildungsberufen erhöhen: Medizinische*r Fachangestellte*r, Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r, Berufe in der Kranken- und Altenpflege, Medizinisch-Technische*r Assistent*in oder Physiotherapeut*in.
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule (B2) mit Qualifikationsvermerk ermöglicht den Übergang in die gymnasiale Oberstufe mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife. Weiterführende Informationen zum Berufsfeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter Berufenet.
Dauer und Phasen des Bildungsganges
Es handelt sich um einen einjährigen Bildungsgang mit zwei integrierten Praktika. Die Praktika erfolgen jeweils als dreiwöchige Blockpraktika im ersten und zweiten Schulhalbjahr und müssen in einem Beruf im Gesundheitswesen absolviert werden. Die Praktika sind verpflichtende Bestandteile des Bildungsganges. Der Unterricht findet montags bis freitags von 7.40 Uhr bis 14.30 Uhr statt.
Prüfung
Eine Prüfung findet nicht statt.
Die Schüler*innen erhalten ein Abschlusszeugnis, wenn sie die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt haben. Eine Nachprüfung bei Nichterfüllen der Leistungsanforderungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Schüler*innen, die die Leistungsanforderungen nicht erfüllt haben, erhalten ein Abgangszeugnis mit dem Hinweis, dass die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt ist, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
Über eine Wiederholung entscheidet die Zeugniskonferenz.
Infobox
Dauer: einjährig
Ziele:
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe - berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig-
keiten im Berufsfeld Gesundheitswesen
Voraussetzung:
- Mittlerer Schulabschluss
- Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt
Frau Katja Heinke
Bereichsleitung
einjährige Berufsfachschule Typ B2 (Qualifikationsvermerk)
heinke@pebk-do.de
Infobox
Dauer: einjährig
Ziele:
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe - berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig-
keiten im Berufsfeld Gesundheitswesen
Voraussetzung:
- Mittlerer Schulabschluss
- Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt
Frau Katja Heinke
Bereichsleitung
einjährige Berufsfachschule Typ B2 (Qualifikationsvermerk)
heinke@pebk-do.de
Perspektiven
Durch den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Gesundheitswesen entsteht Klarheit über den Berufswunsch und eine realistische Einschätzung der persönlichen Voraussetzungen für einen Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen.
Im Bildungsgang werden grundlegende Kompetenzen vermittelt, die die Chancen auf einen Ausbildungsplatz z. B. in den folgenden Ausbildungsberufen erhöhen: Medizinische*r Fachangestellte*r, Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r, Berufe in der Kranken- und Altenpflege, Medizinisch-Technische*r Assistent*in oder Physiotherapeut*in.
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule (B2) mit Qualifikationsvermerk ermöglicht den Übergang in die gymnasiale Oberstufe mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife. Weiterführende Informationen zum Berufsfeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter Berufenet.
Dauer und Phasen des Bildungsganges
Es handelt sich um einen einjährigen Bildungsgang mit zwei integrierten Praktika. Die Praktika erfolgen jeweils als dreiwöchige Blockpraktika im ersten und zweiten Schulhalbjahr und müssen in einem Beruf im Gesundheitswesen absolviert werden. Die Praktika sind verpflichtende Bestandteile des Bildungsganges. Der Unterricht findet montags bis freitags von 7.40 Uhr bis 14.30 Uhr statt.
Prüfung
Eine Prüfung findet nicht statt.
Die Schüler*innen erhalten ein Abschlusszeugnis, wenn sie die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt haben. Eine Nachprüfung bei Nichterfüllen der Leistungsanforderungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Schüler*innen, die die Leistungsanforderungen nicht erfüllt haben, erhalten ein Abgangszeugnis mit dem Hinweis, dass die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt ist, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
Über eine Wiederholung entscheidet die Zeugniskonferenz.
Stundentafel
Berufsbezogener Lernbereich
Erziehung und Soziales
Pflege und Gesundheit
Personal- und Arbeitsorganisation
Mathematik
Englisch
Wirtschaft- und Betriebslehre
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/ Kommunikation
Religionslehre
Sport/ Gesundheitsförderung
Politik/ Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
Labortechnische Arbeitsweisen