Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund

Berufsschule Friseur*in

Perspektiven

Der Beruf Friseur*in ist ein Arbeitsbereich mit einer langen Tradition. Wenn Sie Interesse an modischen Trends und kreativem Arbeiten haben und gern mit anderen Menschen zusammenarbeiten, dann ist der Ausbildungsberuf Friseur*in die richtige Wahl.

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung als Friseur*in, bieten sich Ihnen zahlreiche berufliche Perspektiven. Sie können sowohl im Angestelltenverhältnis vielfältige kreative Tätigkeiten übernehmen oder nach dem Besuch einer Meisterschule den Sprung in die Selbstständigkeit machen. Zahlreiche Spezialisierungen z.B. als Visagist*in, Make-up-Artist*in, Nageldesigner*in und Maskenbildner*in sind möglich. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in der kosmetischen Industrie, z.B. in den Schulungsstudios namhafter Firmen, oder auch auf Schiffen.

Bei vorhandener Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife ist ein Lehramtsstudium möglich. Die Universität Osnabrück bietet den Studiengang „Gesundheitswissenschaften mit Schwerpunkt Kosmetologie“ an. An der Universität Duisburg-Essen gibt es den Studiengang Lehramt für das Berufskolleg „Biotechnik“, an der Universität Hamburg den Bachelor-Studiengang „Kosmetikwissenschaften“. Die Technische Hochschule Westfalen-Lippe bietet den Studiengang „Technologie der Kosmetika und Waschmittel“ an.

Dauer und Phasen des Bildungsganges

Die Berufsausbildung dauert i.d.R. drei Jahre und kann bei außergewöhnlichen Leistungen um ein halbes Jahr verkürzt werden. Mit der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife kann ein Ausbildungsvertrag über zwei Jahre abgeschlossen werden.

1. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage pro Woche

1. Tag: von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)

2. Tag: von 7:40 – 12:45 Uhr (6 Unterrichtsstunden)

In der 9. Stunde wird im 1. Ausbildungsjahr am langen Schultag das Unterrichtsfach Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch auf dem Kompetenzniveau A1 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen) erteilt. Die Teilnahme an diesem Unterricht ist für Auszubildende, die noch kein Englisch/keine Englisch-Note in ihrer Schullaufbahn auf ihrem bisherigen Zeugnis ausgewiesen haben, verpflichtend.

2. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage

1. Tag: von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)

2. Tag: von 7:40 – 12:45 Uhr (6 Unterrichtsstunden)

Am 2. Berufsschultag finden zusätzlich 2 Stunden Stützunterricht im Differenzierungsbereich statt, um auf die Prüfungen vorzubereiten. Für diese Stunden ist das Einverständnis des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin erforderlich.

3. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)

Prüfung

Die Berufsabschlussprüfung findet vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer statt. Die Gesellenprüfung ist gestreckt, d.h. Teil 1 wird nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt, Teil 2 am Ende der Ausbildungszeit.

Infobox

Dauer: dreijährig

Ziele:

  • Berufsabschluss Friseur*in

  • Berufsschulabschluss

Voraussetzung:

Ausbildungsvertrag zum Friseur/zur Friseurin

(Hilfe bei der Suche einer Ausbildungsstelle bieten die Bundesagentur für Arbeit und die Handwerkskammern.)

Frau Monika Marquardt

Bereichsleitung

Berufsschule Kometiker*in

marquardt@pebk-do.de

Infobox

Dauer: dreijährig

Ziele:

  • Berufsabschluss Friseur*in

  • Berufsschulabschluss

Voraussetzung:

Ausbildungsvertrag zum Friseur/zur Friseurin

(Hilfe bei der Suche einer Ausbildungsstelle bieten die Bundesagentur für Arbeit und die Handwerkskammern.)

Frau Monika Marquardt

Bereichsleitung

Berufsschule Kometiker*in

marquardt@pebk-do.de

Perspektiven

Der Beruf Friseur*in ist ein Arbeitsbereich mit einer langen Tradition. Wenn Sie Interesse an modischen Trends und kreativem Arbeiten haben und gern mit anderen Menschen zusammenarbeiten, dann ist der Ausbildungsberuf Friseur*in die richtige Wahl.

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung als Friseur*in, bieten sich Ihnen zahlreiche berufliche Perspektiven. Sie können sowohl im Angestelltenverhältnis vielfältige kreative Tätigkeiten übernehmen oder nach dem Besuch einer Meisterschule den Sprung in die Selbstständigkeit machen. Zahlreiche Spezialisierungen z.B. als Visagist*in, Make-up-Artist*in, Nageldesigner*in und Maskenbildner*in sind möglich. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in der kosmetischen Industrie, z.B. in den Schulungsstudios namhafter Firmen, oder auch auf Schiffen.

Bei vorhandener Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife ist ein Lehramtsstudium möglich. Die Universität Osnabrück bietet den Studiengang „Gesundheitswissenschaften mit Schwerpunkt Kosmetologie“ an. An der Universität Duisburg-Essen gibt es den Studiengang Lehramt für das Berufskolleg „Biotechnik“, an der Universität Hamburg den Bachelor-Studiengang „Kosmetikwissenschaften“. Die Technische Hochschule Westfalen-Lippe bietet den Studiengang „Technologie der Kosmetika und Waschmittel“ an.

Dauer und Phasen des Bildungsganges

Die Berufsausbildung dauert i.d.R. drei Jahre und kann bei außergewöhnlichen Leistungen um ein halbes Jahr verkürzt werden. Mit der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife kann ein Ausbildungsvertrag über zwei Jahre abgeschlossen werden.

1. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage pro Woche

1. Tag: von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)

2. Tag: von 7:40 – 12:45 Uhr (6 Unterrichtsstunden)

In der 9. Stunde wird im 1. Ausbildungsjahr am langen Schultag das Unterrichtsfach Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch auf dem Kompetenzniveau A1 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen) erteilt. Die Teilnahme an diesem Unterricht ist für Auszubildende, die noch kein Englisch/keine Englisch-Note in ihrer Schullaufbahn auf ihrem bisherigen Zeugnis ausgewiesen haben, verpflichtend.

2. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage

1. Tag: von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)

2. Tag: von 7:40 – 12:45 Uhr (6 Unterrichtsstunden)

Am 2. Berufsschultag finden zusätzlich 2 Stunden Stützunterricht im Differenzierungsbereich statt, um auf die Prüfungen vorzubereiten. Für diese Stunden ist das Einverständnis des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin erforderlich.

3. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)

Prüfung

Die Berufsabschlussprüfung findet vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer statt. Die Gesellenprüfung ist gestreckt, d.h. Teil 1 wird nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt, Teil 2 am Ende der Ausbildungszeit.

Lernfelder (LF)

1. Ausbildungsjahr

LF 1: In Ausbildung und Beruf orientieren

LF 2: Kunden empfangen und betreuen

LF 3: Haare und Kopfhaut pflegen

LF 4: Frisuren empfehlen

LF 5: Haare schneiden

2. Ausbildungsjahr

LF 6: Frisuren erstellen

LF 7: Haare dauerhaft umformen

Gesellenprüfung Teil 1

LF 8: Haare tönen

LF 9: Haare färben und blondieren

3. Ausbildungsjahr

LF 10: Hände und Nägel pflegen und gestalten

LF 11: Haut dekorativ gestalten

LF 12: Betriebliche Prozesse mitgestalten

LF 13: Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Gesellenprüfung Teil 2

Stundentafel

Berufsbezogener Lernbereich

Pflege und Gestaltung

Farb- und Formveränderung

Salon- und Kundenmanagement

Wirtschafts- und Betriebslehre

Fremdsprachliche Kommunikation

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/ Kommunikation

Religionslehre

Sport/ Gesundheitsförderung

Politik/ Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

Mathematik

Gestaltung