Berufsschule Friseur*in
Perspektiven
Der Beruf Friseur*in ist ein Arbeitsbereich mit einer langen Tradition. Wenn Sie Interesse an modischen Trends und kreativem Arbeiten haben und gern mit anderen Menschen zusammenarbeiten, dann ist der Ausbildungsberuf Friseur*in die richtige Wahl.
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung als Friseur*in, bieten sich Ihnen zahlreiche berufliche Perspektiven. Sie können sowohl im Angestelltenverhältnis vielfältige kreative Tätigkeiten übernehmen oder nach dem Besuch einer Meisterschule den Sprung in die Selbstständigkeit machen. Zahlreiche Spezialisierungen z.B. als Visagist*in, Make-up-Artist*in, Nageldesigner*in und Maskenbildner*in sind möglich. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in der kosmetischen Industrie, z.B. in den Schulungsstudios namhafter Firmen, oder auch auf Schiffen.
Bei vorhandener Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife ist ein Lehramtsstudium möglich. Die Universität Osnabrück bietet den Studiengang „Gesundheitswissenschaften mit Schwerpunkt Kosmetologie“ an. An der Universität Duisburg-Essen gibt es den Studiengang Lehramt für das Berufskolleg „Biotechnik“, an der Universität Hamburg den Bachelor-Studiengang „Kosmetikwissenschaften“. Die Technische Hochschule Westfalen-Lippe bietet den Studiengang „Technologie der Kosmetika und Waschmittel“ an.
Dauer und Phasen des Bildungsganges
Die Berufsausbildung dauert i.d.R. drei Jahre und kann bei außergewöhnlichen Leistungen um ein halbes Jahr verkürzt werden. Mit der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife kann ein Ausbildungsvertrag über zwei Jahre abgeschlossen werden.
1. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage pro Woche
1. Tag: von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)
2. Tag: von 7:40 – 12:45 Uhr (6 Unterrichtsstunden)
In der 9. Stunde wird im 1. Ausbildungsjahr am langen Schultag das Unterrichtsfach Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch auf dem Kompetenzniveau A1 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen) erteilt. Die Teilnahme an diesem Unterricht ist für Auszubildende, die noch kein Englisch/keine Englisch-Note in ihrer Schullaufbahn auf ihrem bisherigen Zeugnis ausgewiesen haben, verpflichtend.
2. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage
1. Tag: von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)
2. Tag: von 7:40 – 12:45 Uhr (6 Unterrichtsstunden)
Am 2. Berufsschultag finden zusätzlich 2 Stunden Stützunterricht im Differenzierungsbereich statt, um auf die Prüfungen vorzubereiten. Für diese Stunden ist das Einverständnis des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin erforderlich.
3. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)
Prüfung
Die Berufsabschlussprüfung findet vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer statt. Die Gesellenprüfung ist gestreckt, d.h. Teil 1 wird nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt, Teil 2 am Ende der Ausbildungszeit.
Infobox
Dauer: dreijährig
Ziele:
Berufsabschluss Friseur*in
Berufsschulabschluss
Voraussetzung:
Ausbildungsvertrag zum Friseur/zur Friseurin
(Hilfe bei der Suche einer Ausbildungsstelle bieten die Bundesagentur für Arbeit und die Handwerkskammern.)
Frau Monika Marquardt
Bereichsleitung
Berufsschule Kometiker*in
marquardt@pebk-do.de
Infobox
Dauer: dreijährig
Ziele:
Berufsabschluss Friseur*in
Berufsschulabschluss
Voraussetzung:
Ausbildungsvertrag zum Friseur/zur Friseurin
(Hilfe bei der Suche einer Ausbildungsstelle bieten die Bundesagentur für Arbeit und die Handwerkskammern.)
Frau Monika Marquardt
Bereichsleitung
Berufsschule Kometiker*in
marquardt@pebk-do.de
Perspektiven
Der Beruf Friseur*in ist ein Arbeitsbereich mit einer langen Tradition. Wenn Sie Interesse an modischen Trends und kreativem Arbeiten haben und gern mit anderen Menschen zusammenarbeiten, dann ist der Ausbildungsberuf Friseur*in die richtige Wahl.
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung als Friseur*in, bieten sich Ihnen zahlreiche berufliche Perspektiven. Sie können sowohl im Angestelltenverhältnis vielfältige kreative Tätigkeiten übernehmen oder nach dem Besuch einer Meisterschule den Sprung in die Selbstständigkeit machen. Zahlreiche Spezialisierungen z.B. als Visagist*in, Make-up-Artist*in, Nageldesigner*in und Maskenbildner*in sind möglich. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in der kosmetischen Industrie, z.B. in den Schulungsstudios namhafter Firmen, oder auch auf Schiffen.
Bei vorhandener Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife ist ein Lehramtsstudium möglich. Die Universität Osnabrück bietet den Studiengang „Gesundheitswissenschaften mit Schwerpunkt Kosmetologie“ an. An der Universität Duisburg-Essen gibt es den Studiengang Lehramt für das Berufskolleg „Biotechnik“, an der Universität Hamburg den Bachelor-Studiengang „Kosmetikwissenschaften“. Die Technische Hochschule Westfalen-Lippe bietet den Studiengang „Technologie der Kosmetika und Waschmittel“ an.
Dauer und Phasen des Bildungsganges
Die Berufsausbildung dauert i.d.R. drei Jahre und kann bei außergewöhnlichen Leistungen um ein halbes Jahr verkürzt werden. Mit der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife kann ein Ausbildungsvertrag über zwei Jahre abgeschlossen werden.
1. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage pro Woche
1. Tag: von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)
2. Tag: von 7:40 – 12:45 Uhr (6 Unterrichtsstunden)
In der 9. Stunde wird im 1. Ausbildungsjahr am langen Schultag das Unterrichtsfach Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch auf dem Kompetenzniveau A1 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen) erteilt. Die Teilnahme an diesem Unterricht ist für Auszubildende, die noch kein Englisch/keine Englisch-Note in ihrer Schullaufbahn auf ihrem bisherigen Zeugnis ausgewiesen haben, verpflichtend.
2. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage
1. Tag: von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)
2. Tag: von 7:40 – 12:45 Uhr (6 Unterrichtsstunden)
Am 2. Berufsschultag finden zusätzlich 2 Stunden Stützunterricht im Differenzierungsbereich statt, um auf die Prüfungen vorzubereiten. Für diese Stunden ist das Einverständnis des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin erforderlich.
3. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag von 7:40 – 14:30 Uhr (8 Unterrichtsstunden)
Prüfung
Die Berufsabschlussprüfung findet vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer statt. Die Gesellenprüfung ist gestreckt, d.h. Teil 1 wird nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt, Teil 2 am Ende der Ausbildungszeit.
Lernfelder (LF)
1. Ausbildungsjahr
LF 1: In Ausbildung und Beruf orientieren
LF 2: Kunden empfangen und betreuen
LF 3: Haare und Kopfhaut pflegen
LF 4: Frisuren empfehlen
LF 5: Haare schneiden
2. Ausbildungsjahr
LF 6: Frisuren erstellen
LF 7: Haare dauerhaft umformen
Gesellenprüfung Teil 1
LF 8: Haare tönen
LF 9: Haare färben und blondieren
3. Ausbildungsjahr
LF 10: Hände und Nägel pflegen und gestalten
LF 11: Haut dekorativ gestalten
LF 12: Betriebliche Prozesse mitgestalten
LF 13: Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen
Gesellenprüfung Teil 2
Stundentafel
Berufsbezogener Lernbereich
Pflege und Gestaltung
Farb- und Formveränderung
Salon- und Kundenmanagement
Wirtschafts- und Betriebslehre
Fremdsprachliche Kommunikation
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/ Kommunikation
Religionslehre
Sport/ Gesundheitsförderung
Politik/ Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
Mathematik
Gestaltung