Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund

Einjährige Berufsfachschule (B2) Mittlerer Schulabschluss Körperpflege Friseurtechnik/Kosmetologie

Perspektiven

Durch den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Körperpflege entsteht Klarheit über den Berufswunsch und eine realistische Einschätzung der persönlichen Voraussetzungen für einen Ausbildungsberuf im Berufsfeld Körperpflege.

Im Bildungsgang werden grundlegende Kompetenzen vermittelt, die die Chancen auf eine Ausbildung z. B. als Friseur*in oder Kosmetiker*in erhöhen. Friseur*innen waschen, pflegen, schneiden, färben und frisieren Haare. Sie beraten Kunden individuell in Fragen der Frisur und der Haarpflege, pflegen Hände, gestalten Fingernägel sowie Make-up und verkaufen kosmetische Produkte und Haarpflegemittel. Kosmetiker*innen beraten Kundinnen und Kunden über Behandlungen zur Körper- und Schönheitspflege und führen Gesichts- und Ganzkörperbehandlungen durch. Daneben verkaufen sie kosmetische Produkte.

Mit dem Abschluss der einjährigen Berufsfachschule und dem Erwerb des Mittleren schulabschlusses besteht auch die Möglichkeit, am Paul-Ehrlich-Berufskolleg einen Bildungsgang zu besuchen, der zur Fachhochschulreife führt. Darüber hinaus steht als Anschlussmöglichkeit an unserem Berufskolleg der Bildungsgang „Staatlich geprüfte*r Kosmetiker*in und Fachhochschulreife“ zur Wahl. Mit dem Erwerb des Qualifikationsvermerks ist ein Übergang in die gymnasiale Oberstufe möglich.

Dauer und Phasen des Bildungsganges

Es handelt sich um einen einjährigen Bildungsgang mit zwei integrierten Praktika. Die Praktika erfolgen jeweils als dreiwöchige Blockpraktika im ersten und zweiten Schulhalbjahr und müssen in einem Beruf des Körperpflegebereichs (z.B. Friseur*in, Kosmetiker*in) absolviert werden. Die Praktika sind verpflichtende Bestandteile des Bildungsganges. Der Unterricht findet montags bis freitags von 7.40 Uhr bis 14.30 Uhr statt.

Prüfung

Eine Prüfung findet nicht statt. Die Schüler*innen erhalten ein Abschlusszeugnis, wenn sie die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt haben. Eine Nachprüfung bei Nichterfüllen der Leistungsanforderungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Schüler*innen, die die Leistungsanforderungen nicht erfüllt haben, erhalten ein Abgangszeugnis mit dem Hinweis, dass die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt ist, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
Eine Wiederholung ist nur möglich, wenn erwartet werden kann, dass aufgrund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten durch das Berufskolleg im Folgejahr eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist.

Infobox

Dauer: einjährig

Ziele:

  • Mittlerer Schulabschluss
  • ggf. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
    Oberstufe
  • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig-
    keiten im Berufsfeld Gesundheitswesen

 

Voraussetzung:

  • Erweiterter Erster Schulabschluss
    (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • oder Berechtigung zum Besuch der gymnasia-
    len Oberstufe
  • oder Abschluss einer einjährigen Berufsfach-
    schule (B1)

Frau Katja Heinke

Bereichsleitung

1-jährige Berufsfachschule Typ B2

heinke@pebk-do.de

Frau Verena Aagten

Bildungsgangbeauftragte

1-jährige Berufsfachschule Typ B2

aagten@pebk-do.de

Infobox

Dauer: einjährig

Ziele:

  • Mittlerer Schulabschluss
  • ggf. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
    Oberstufe
  • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig-
    keiten im Berufsfeld Gesundheitswesen

 

Voraussetzung:

  • Erweiterter Erster Schulabschluss
    (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • oder Berechtigung zum Besuch der gymnasia-
    len Oberstufe
  • oder Abschluss einer einjährigen Berufsfach-
    schule (B1)

Frau Katja Heinke

Bereichsleitung

1-jährige Berufsfachschule Typ B2

heinke@pebk-do.de

Frau Verena Aagten

Bildungsgangbeauftragte

1-jährige Berufsfachschule Typ B2

aagten@pebk-do.de

Perspektiven

Durch den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Körperpflege entsteht Klarheit über den Berufswunsch und eine realistische Einschätzung der persönlichen Voraussetzungen für einen Ausbildungsberuf im Berufsfeld Körperpflege.

Im Bildungsgang werden grundlegende Kompetenzen vermittelt, die die Chancen auf eine Ausbildung z. B. als Friseur*in oder Kosmetiker*in erhöhen. Friseur*innen waschen, pflegen, schneiden, färben und frisieren Haare. Sie beraten Kunden individuell in Fragen der Frisur und der Haarpflege, pflegen Hände, gestalten Fingernägel sowie Make-up und verkaufen kosmetische Produkte und Haarpflegemittel. Kosmetiker*innen beraten Kundinnen und Kunden über Behandlungen zur Körper- und Schönheitspflege und führen Gesichts- und Ganzkörperbehandlungen durch. Daneben verkaufen sie kosmetische Produkte.

Mit dem Abschluss der einjährigen Berufsfachschule und dem Erwerb des Mittleren schulabschlusses besteht auch die Möglichkeit, am Paul-Ehrlich-Berufskolleg einen Bildungsgang zu besuchen, der zur Fachhochschulreife führt. Darüber hinaus steht als Anschlussmöglichkeit an unserem Berufskolleg der Bildungsgang „Staatlich geprüfte*r Kosmetiker*in und Fachhochschulreife“ zur Wahl. Mit dem Erwerb des Qualifikationsvermerks ist ein Übergang in die gymnasiale Oberstufe möglich.

Dauer und Phasen des Bildungsganges

Es handelt sich um einen einjährigen Bildungsgang mit zwei integrierten Praktika. Die Praktika erfolgen jeweils als dreiwöchige Blockpraktika im ersten und zweiten Schulhalbjahr und müssen in einem Beruf des Körperpflegebereichs (z.B. Friseur*in, Kosmetiker*in) absolviert werden. Die Praktika sind verpflichtende Bestandteile des Bildungsganges. Der Unterricht findet montags bis freitags von 7.40 Uhr bis 14.30 Uhr statt.

Prüfung

Eine Prüfung findet nicht statt. Die Schüler*innen erhalten ein Abschlusszeugnis, wenn sie die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt haben. Eine Nachprüfung bei Nichterfüllen der Leistungsanforderungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Schüler*innen, die die Leistungsanforderungen nicht erfüllt haben, erhalten ein Abgangszeugnis mit dem Hinweis, dass die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt ist, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
Eine Wiederholung ist nur möglich, wenn erwartet werden kann, dass aufgrund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten durch das Berufskolleg im Folgejahr eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist.

Stundentafel

Berufsbezogener Lernbereich

Kundenbetreuung

Pflege und Gestaltung mit fachpraktischen Übungen in Kosmetologie und Friseurtechniken

Betriebsorganisation

Mathematik

Englisch

Wirtschaft- und Betriebslehre

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/ Kommunikation

Religionslehre

Sport/ Gesundheitsförderung

Politik/ Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

 

 

Datenverarbeitung